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AGB

Allgemeine Nuntzungsregeln für die Mobile-Fass-Sauna-Straubing

 

Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

Eine ärztliche Konsultation im Vorfeld ist für gesundheitliche Risikopersonen und Sauna-Anfänger angeraten.

Während der Nutzung gelten für Sie und alle Nutzer der Sauna die allgemeine Saunaregeln.

In der Sauna darf weder geraucht, getrunken noch gegessen werden. Generell raten wir von dem Genuss von Alkohol beim Saunieren ab.

Vor dem Betreten der Sauna sind die Schuhe auszuziehen.

Die Saunierende müssen ein ausreichend großes Handtuch unterlegen, um zu vermeiden, dass Schweiß auf das Saunaholz gelangt.

Sauna-Aufgüsse sind nur mit geeigneten Mitteln vorzunehmen. Gießen Sie Sauna-Aufgusskonzentrat nie unverdünnt auf die Saunasteine. Alkohol und alkoholhaltige Flüssigkeiten gehören nicht auf die Saunasteine bzw. den Saunaofen und bedeutet äußerst hohe Brand- und Explosionsgefahr.

Heizen Sie den Saunaraum nie höher als 100°C auf. Beim Überschreiten dieser Grenze öffnen Sie die Tür und sorgen für entsprechende Abkühlung.

Befeuerung des Ofens ausschließlich mit Holz tätigen. Alles andere ist strengst verboten!

Für die Anzündung des Holzes ausschließlich trockene Anzündmitteln verwenden. Flüssige Anzündmitteln sind verboten!

Befeuerung des Ofens: für die erstmalige Befeuerung füllen Sie den Ofen zur Hälfte mit den von uns mitliefernden Holzscheiten (max. 5-6 Holzscheite). Danach legen Sie max. 2 Holzscheite nach (es sollte noch ausreichend Glut vorhanden sein), Sie wiederholen den Vorgang, bis die gewünschte Saunatemperatur zwischen 40 bis max. 100°C erreicht ist. 

Nehmen Sie keine elektronischen Geräte in die Sauna mit, da diese durch die Hitze beschädigt werden können.

Lassen Sie das Mietobjekt während des Betriebes nie ohne Aufsicht. Die verantwortliche Aufsichtsperson muss das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Auch außerhalb des Saunabetriebes ist das Mietobjekt so zu beaufsichtigen, dass Schäden (z,B. Vandalismus) vorausschauend vermieden werden.

Kinder und Jugendliche bis 18. Lebensjahr dürfen nicht unbeaufsichtigt das Mietobjekt nutzen, auch wenn dieses außer Betrieb ist.

Ordentliche Übergabe der Mietsauna: der Vermieter übernimmt das Mietobjekt nur in besenrein gereinigten Zustand. Der Ofen ist aschenfrei zu übergeben. Festgestellte Mängel sollten mit Video oder Fotos festgehalten werden /Besonders hartnäckige und untypische Verschmutzungen werden mit je 50,00 EU pro Stunde berechnet/.

Für Fehlende oder beschädigte Gegenstände hat der Mieter den Wiederbeschaffungswert bzw. die Reparaturkosten zu tragen.

Der Meter sichert die Rechtmäßigkeit der Nutzung des Aufstellortes zu (ggf. nach Einholung einer Genehmigung) und haftet bei wissentlicher und fahrlässiger Zuwiderhandlung für entstandene Schäden.

Achten Sie auf eine freue Zufahrtsmöglichkeit zum Aufstellort mit ausreichender Höhe und Breite (siehe Punkt „Bemaßungen“).

Das Mietobjekt darf nicht unter Bäumen, Dächer, Vordächer, Carports oder in waldbrandgefährdete Gebiete gestellt werden.

Das Mietobjekt muss vor Inbetriebnahme vor Wegrollen gesichert werden und soll möglichst ebenem und festen Untergrund aufgestellt werden.

Bemaßungen: Sauna mit Vorraum: 

Länge – 6 m. Breite - 2,2 m. Gewicht – 2 t

Sauna ohne Vorraum: 

Länge – 4,5 m. Breite – 2,2 m. Gewicht – 1,3 t

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